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   OVG Sachsen, 12.10.2004 - 3 BS 174/04   

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OVG Sachsen, 12.10.2004 - 3 BS 174/04 (https://dejure.org/2004,15547)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.10.2004 - 3 BS 174/04 (https://dejure.org/2004,15547)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 3 BS 174/04 (https://dejure.org/2004,15547)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 33 Abs. 2; SächsVerf Art 91 Abs. 2; SächsRiG § 3; SächsBG § 12 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Inzidentkontrolle von dienstlichen Beurteilungen im Konkurrentenstreitverfahren auf offensichtliche Beurteilungsfehler; Möglichkeit der Behebung von Mängeln im Auswahlverfahren

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; SächsVerf Art. 91 Abs. 2; ; SächsRiG § 3; ; SächsBG § 12 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2004 - 3 BS 174/04
    Bezieht sich das Werturteil auf eine Vielzahl von Beobachtungen und Eindrücken, ist ein solches Werturteil lediglich plausibel und nachvollziehbar zu machen, damit es im Rahmen der genannten Maßstäbe geprüft werden kann (vgl. grundlegend: BVerwG, Urt. v. 26.6.1980, BVerwGE 60, 245 [248 ff.]; BVerwG, Beschl. v. 17.3.1993, DÖV 1993, 1051).

    Denn soweit diese noch nicht hinreichend im Verwaltungsstreitverfahren erfolgt ist, kann sie grundsätzlich im gerichtlichen Beurteilungsstreitverfahren nachgeholt werden (BVerwG, Urt. v. 26.6.1980, aaO [252]).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2004 - 3 BS 174/04
    Dienstliche Beurteilungen sind unmittelbar leistungsbezogene Kriterien, die nach dem Grundsatz der Bestenauslese zur Ermittlung des Leistungsstandards konkurrierender Beförderungsbewerber in erster Linie als Grundlage für die Auswahlentscheidung heranzuziehen sind (BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, NJW 2004, 870 [872] m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2004 - 3 BS 174/04
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich wegen dieser dem Beurteiler eröffneten Einschätzungsprärogative darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (std. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, DVBl. 2003, 1545 f.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2004 - 3 BS 174/04
    Auf Aussagen solcher insgesamt unwirksamen Beurteilungen darf eine Auswahlentscheidung nicht gestützt werden (BVerwG, Urt. v. 21.8.2001, aaO; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002, NVwZ 2003, 200 [201]).
  • OVG Sachsen, 16.01.2001 - 2 Bs 301/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2004 - 3 BS 174/04
    Da indessen nicht auszuschließen ist, dass eine einmal erfolgte fehlerhafte Leistungsbewertung die neue Auswahlentscheidung beeinflusst, und weil die Gefahr besteht, dass der Dienstherr an der fehlerhaften Bewertung innerlich festhält und die von ihm für die neue Auswahl angeführten Erwägungen nur vorschiebt, muss er deutlich machen, dass er den Beurteilungsfehler als solchen erkannt hat, und von den davon betroffenen Aussagen ausdrücklich Abstand nimmt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16.1.2001 - 2 BS 301/00).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 4 S 2593/97

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung im

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2004 - 3 BS 174/04
    Eine weitere Beschränkung auf dem Antragsgegner im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bekannte Einwendungen ist hingegen unabhängig davon nicht gerechtfertigt, ob man dabei - wie das Verwaltungsgericht - auf die verwaltungsinterne Billigung der dem Minister vorgeschlagenen Auswahlentscheidung abstellt oder auf deren Bekanntgabe (so offenbar VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.9.1997, NVwZ-RR 2000, 37), bei der hier aber die Gegenvorstellung dem Antragsgegner schon bekannt war.
  • VG Koblenz, 01.07.2008 - 6 K 1816/07

    Zum Streit um den Chefposten beim OLG Koblenz

    Diese ist als wesentliche Grundlage der Auswahlentscheidung des Dienstherrn - entgegen der im Eilbeschluss der Kammer vertretenen Auffassung - jedenfalls im Hauptsacheverfahren mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 und Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes - GG - einer Überprüfung durch das Gericht zugänglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. -, ZBR 2008, 262; so auch Beschluss der Kammer vom 17. Juni 2008 - 6 L 549/08.KO - Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 3 BS 174/04 -, SächsVBl 2005, 23; für eine Berücksichtigung formeller Fehler: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 10 B 10457/07 .OVG - Nieder sächsisches OVG, Beschluss vom 8. Oktober 2004 - 2 ME 1143/04 -).
  • OVG Sachsen, 19.02.2010 - 2 B 576/09

    Konkurrentenstreit, Regelbeurteilungen, Führungskompetenz, Überprüfung von

    Das Gericht ist auf die Kontrolle des Verfahrens, der Einhaltung vom Dienstherrn erlassener Beurteilungsrichtlinien und darauf beschränkt, ob der Begriff der Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, oder ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt, allgemein gültige Beurteilungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.2000 - 2 A 10.98 - juris; Sächs-OVG , Beschl. v. 12.10.2004, SächsVBl. 2005, 23).

    Nach der bislang vorliegenden Rechtsprechung des für Konkurrentenstreitigkeiten im Bereich der Staatsanwälte und Richter bis zum Jahr 2008 zuständigen 3. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist die Inzidentkontrolle von dienstlichen Beurteilungen im Konkurrentenstreitverfahren auf offensichtliche Beurteilungsfehler beschränkt (etwa Beschl. v. 12.10.2004 - 3 BS 174/04 -, juris); außerdem beträfe die dienstliche Beurteilung unmittelbar nur das Rechtsverhältnis zwischen den Beurteilten und seinen Dienstherrn.

  • OVG Sachsen, 17.12.2004 - 3 BS 309/04

    Recht der Landesbeamten

    Die Entscheidung des Dienstherrn, bei der Auswertung der Beurteilungen bestimmte Feststellungen im Hinblick auf das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle zur Begründung eines Qualifikationsvorsprungs heranzuziehen oder aber kompensatorisch als gleichwertig zu gewichten, ist im Grundsatz nur dann zu beanstanden, wenn in diesem Zusammenhang anzuwendende Begriffe oder der gesetzliche Rahmen, in dem sich der Dienstherr frei bewegen kann, verkannt worden sind, ferner wenn von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, DVBl. 2003, 1545; SächsOVG, Beschl. v. 12.10.2004 - 3 BS 174/04).

    Bis zum Erlass des für die Überprüfung der Einhaltung des Beurteilungsspielraums maßgeblichen Widerspruchsbescheides ist der Antragsgegner vielmehr verpflichtet, anhand aktueller Erkenntnisse die Grundlagen des Leistungsvergleichs auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen (vgl. Senatsbeschl. v. 12.10.2004 - 3 BS 174/04).

  • OVG Sachsen, 15.03.2010 - 2 B 516/09

    Gesundheitliche Eignung für einen Beförderungsdienstposten im Bereich der

    Soweit der früher für das Beamtenrecht zuständige 3. Senat mit Beschluss vom 28.7.2005 (SächsVBl. 2005, 23) noch die Auffassung vertreten hatte, maßgeblich sei der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides und bis zu diesem Zeitpunkt könnten neue Umstände Berücksichtigung finden, wird diese Rechtsprechung aufgegeben.
  • OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05

    Recht der Richter; Überprüfung einer Beurteilung im Konkurrentenstreitverfahren

    Mit Blick aber darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil Beförderung und Besetzung der Stellen grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden dürfen, ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl dann aber schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29.07.2002 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 1524, und vom 24.09.2002 - 2 BvR 857 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Beschlüsse vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, und vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585; a. A. ohne Berücksichtigung der Verfassungsrechtsprechung: Sächs.OVG, Beschluss vom 12.10.2004 - 3 BS 174/04 -, SächsVBl 2005, 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - 6 B 2711/04

    Untersagung der Besetzung einer Stelle des Rektors einer Gemeinschaftshauptschule

    - 3 BS 174/04 -.
  • OVG Sachsen, 28.07.2005 - 3 BS 72/05

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Anforderungsprofil,

    Jedenfalls wäre eine derartige ergänzende Begründung - entgegen der Auffassung des Antragstellers - im gerichtlichen Verfahren noch zu berücksichtigen, da das Widerspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen ist (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts: Senatsbeschl. v. 12.10.2004, SächsVBl. 2005, 23; ThürOVG, Beschl. v. 29.10.2001, ThürVBl 2002, 139).
  • VG Magdeburg, 10.02.2010 - 5 B 364/09

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit wegen fehlerhafter Durchführung des

    Gerade der Verzicht auf aktuelle Erkenntnisse stellen einen auf die Stellenauswahl durchschlagenden Verfahrenfehler dar (vgl. nur: Sächs. OVG, Beschluss vom 13.09.2006, 3 BS 111/06 und Beschluss vom 12.10.2004, 3 BS 174/04; VG Magdeburg, Beschluss vom 03.12.2008, 5 B 318/08 und Beschluss vom 11.12.2008, 5 B 324/08; alle juris).
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